Stüdtlimühle
Beschreibung
Zweck:
Die Räumlichkeiten stehen in erster Linie der Politischen Gemeinde zur Verfügung. Soweit sie nicht benötigt werden und keine wichtigen öffentlichen und privaten Interessen entgegenstehen, können die Räumlichkeiten von Dritten gemietet werden. Zugelassen sind insbesondere Veranstaltungen, welche keine übermässigen Immissionen verursachen wie Unterhaltungsanlässe, Kurse/Schulungen/Vorträge, Versammlungen oder Ausstellungen.
Plätze:
Die Räumlichkeiten der Stüdtlimühle bieten Platz für maximal 50 Personen.
Parkplätze:
Motorfahrzeuge, Motorräder, Mopeds, Fahrräder und andere Fahrgeräte dürfen nur auf den dafür bestimmten Flächen parkiert werden. Parkplätze vor den Lokalen sind nur begrenzt vorhanden.
Rauchfrei:
In den Gebäuden gilt ein generelles Rauchverbot.
Dokumente
Wer eine gastgewerbliche Tätigkeit ausübt, braucht gemäss Gastwirtschaftsgesetz ein Patent. Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt auch der Verkauf von Speisen und Getränken an einer öffentlichen Veranstaltung.
Das Gastgewerbepatent für einen Anlass wird erteilt, wenn
- der Gesuchsteller handlungsfähig und charakterlich geeignet ist und für eine einwandfreie Betriebsführung Gewähr bietet;
- der nachgesuchten gastgewerblichen Nutzung keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen.
Dekorationen und Werbungen müssen so befestigt werden, dass weder Wände noch Böden oder Decken und Lampen beschädigt werden. Sie sind nach dem Anlass vollständig zu
entfernen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben und Heftklammern als Befestigungsmaterial ist untersagt.
Dekorationen müssen aus schwerbrennbarem Material angefertigt sein.
Die Dekorationen in Räumen mit Publikumsverkehr haben den brandschutztechnischen Bedingungen zu erfüllen. Dekorationen werden durch die Feuerpolizei kontrolliert. Sie sind rechtzeitig zur Abnahme zu melden (Tel. 081 755 75 35).
In der Lokremise sowie auf dem ganzen Areal der Lokremise sind offenes Feuer und das Abbrennen von pyrotechnischen Effekten grundsätzlich verboten.
Ausnahmen können unter bestimmten Bedingungen und Auflagen durch den Feuerschutzbeamten (Tel. 081 755 75 35) bewilligt werden.