Lokremise
Wer eine gastgewerbliche Tätigkeit ausübt, braucht gemäss Gastwirtschaftsgesetz ein Patent. Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt auch der Verkauf von Speisen und Getränken an einer öffentlichen Veranstaltung.
Das Gastgewerbepatent für einen Anlass wird erteilt, wenn
- der Gesuchsteller handlungsfähig und charakterlich geeignet ist und für eine einwandfreie Betriebsführung Gewähr bietet;
- der nachgesuchten gastgewerblichen Nutzung keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen.
Dekorationen und Werbungen müssen so befestigt werden, dass weder Wände noch Böden oder Decken und Lampen beschädigt werden. Sie sind nach dem Anlass vollständig zu
entfernen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben und Heftklammern als Befestigungsmaterial ist untersagt.
Dekorationen müssen aus schwerbrennbarem Material angefertigt sein.
Die Dekorationen in Räumen mit Publikumsverkehr haben den brandschutztechnischen Bedingungen zu erfüllen. Dekorationen werden durch die Feuerpolizei kontrolliert. Sie sind rechtzeitig zur Abnahme zu melden (Tel. 081 755 75 35).
In der Lokremise sowie auf dem ganzen Areal der Lokremise sind offenes Feuer und das Abbrennen von pyrotechnischen Effekten grundsätzlich verboten.
Ausnahmen können unter bestimmten Bedingungen und Auflagen durch den Feuerschutzbeamten (Tel. 081 755 75 35) bewilligt werden.
Bei Anlässen mit Konzertbestuhlung ist die Belegung auf 450 Personen beschränkt.
Raum
Schaubühne (fix, 95.5m2)
Zuschauertribüne (fix) mit max. 450 Sitzplätzen
4 Damentoiletten und 1 Invalidentoilette
2 Herrentoiletten und 4 Pissoirs
Garderobe
10 Bistrotische
450 Stühle (stapelbar)
2 Stuhlkärren
1 Kabelrolle 33m
1 Kabelrolle 25m
Kühlschrank
2 Abfallcontainer
10 mobile Abfallsackhalter
6 Stehascher (für den Aussenbereich)
Die Lokremise wird durch eine einfache, dimmbare Grundbeleuchtung belichtet. Technik und weitere Infrastruktur hat der Mieter selbst zu organisieren und finanzieren.
Die Lokremise verfügt über keine zweite wasserableitende Schicht unter der Dachdeckung, welches das Innere vor eindringendem Treib-, Kapillar-, Staub und Kondenswasser schützt. Bei hohen Windstärken, die den sogenannten Treibregen aus der Horizontalen gegen die Dachfläche herandrücken, kann Regenwasser unter die Ziegeldeckung getrieben werden.
Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Schäden an eingebrachten Gegenständen des Mieters oder der Besucher in Folge von Treib-, Kapillar-, Stau- und Kondenswasser.
Lokremise Buchs
Für kulturelle und gesellschaftliche Zwecke:
Die Lokremise steht in erster Linie für kulturelle Veranstaltungen und Vereinsanlässe und in zweiter Linie für private und kommerzielle Vorhaben zur Verfügung. Weil die Lokremise schlecht wärmegedämmt ist, steht sie vorwiegend in der warmen Jahreszeit zur Verfügung.
Plätze:
Die maximale Personenbelegung ist auf 600 Personen beschränkt. Bei Anlässen mit Konzertbestuhlung ist die Belegung auf 450 Personen beschränkt.
Parkplätze:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Benützer möglichst zu Fuss, mit dem Fahrrad oder dem öffentlichen Verkehr zu den Veranstaltungen kommen.
Unmittelbar vor der Lokremise können 7 Personenwagen parkiert werden. Weitere Parkplätze hat der Mieter - mit Einverständnis der betroffenen Grundeigentümer - zu organisieren. Detaillierte Angaben finden Sie in der Hausordnung (Artikel 1.13).
Rauchfrei:
Im Gebäude gilt ein generelles Rauchverbot.
Lage:
Die Lokremise befindet sich auf dem Bahnhofsareal und ist vom Bahnhof via Unterführung zu Fuss in fünf Minuten erreichbar. Das Bus- und Zugangebot finden Sie unter www.sbb.ch.