Aula Flös
Beschreibung
Zweck:
Die Aula steht in erster Linie der Politischen Gemeinde, insbesondere der Buchser Volksschule zur Verfügung. Soweit es die Bedürfnisse der Volksschule zulassen, können die Aula oder Teile der Aula Flös an Dritte vermietet werden, insbesondere für Unterhaltungsanlässe, Kurse/Schulungen/Vorträge, Versammlungen oder Ausstellungen.
Plätze:
Die Aula mit Saal inkl. Foyer ist feuerpolizeilich auf maximal 400 Personen, bzw. auf maximal 280 Personen mit Konzert-Bestuhlung und auf maximal 180 Personen bei Bankett-Bestuhlung, ausgelegt. Maximal 260 Stühle können zur Verfügung gestellt werden.
Parkplätze:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Benützer möglichst zu Fuss, mit dem Fahrrad oder dem öffentlichen Verkehr zu den Veranstaltungen kommen. Für die Benutzer der Anlage stehen die Parkplätze auf dem Areal des Oberstufenzentrums während 2 Std. gratis zur Verfügung. Auf dem Areal der DHL Logistics (Schweiz) AG, Heldaustrasse 66, Buchs, dürfen weitere Parkplätze genutzt werden. Der Mieter holt frühzeitig die notwendige Bewilligung dazu direkt ein (logisikzetrum.buchs@dhl.com, Telefon 081 755 13 60)Motorfahrzeuge, Motorräder, Mopeds, Fahrräder und andere Fahrgeräte dürfen nur auf den dafür bestimmten Flächen parkiert werden.
Detaillierte Angaben finden Sie in der Hausordnung (Artikel 1.19).
Inventar:
Bühne
Licht
Mobile Vorbühne
Bühnenwaagen
Bühnenbodenkonstruktion
Hochzüge Bühnentechnik
260 Stühle
Garderobe
Kontakt:
+41 81 755 75 96
Dokumente
Für gastgewerbliche Tätigkeiten gelten vom Gesetz vorgegebene Schliessungszeiten. Diese dauern von
- 24.00 bis 05.00 Uhr
- 01.00 bis 05.00 Uhr in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag.
Für einen bestimmten Anlass kann die Schliessungszeit verkürzt oder aufgehoben werden.
Kosten:
CHF 30.00 für eine Polizeistundenverlängerung bis 3.00 Uhr
CHF 40.00 für eine Polizeistundenverlängerung länger als 3.00 Uhr
Fussnote:siehe seperate Weisung
Wer eine gastgewerbliche Tätigkeit ausübt, braucht gemäss Gastwirtschaftsgesetz ein Patent. Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt auch der Verkauf von Speisen und Getränken an einer öffentlichen Veranstaltung.
Das Gastgewerbepatent für einen Anlass wird erteilt, wenn
- der Gesuchsteller handlungsfähig und charakterlich geeignet ist und für eine einwandfreie Betriebsführung Gewähr bietet;
- der nachgesuchten gastgewerblichen Nutzung keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen.
Dekorationen und Werbungen müssen so befestigt werden, dass weder Wände noch Böden oder Decken und Lampen beschädigt werden. Sie sind nach dem Anlass vollständig zu
entfernen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben und Heftklammern als Befestigungsmaterial ist untersagt.
Dekorationen müssen aus schwerbrennbarem Material angefertigt sein.
Die Dekorationen in Räumen mit Publikumsverkehr haben den brandschutztechnischen Bedingungen zu erfüllen. Dekorationen werden durch die Feuerpolizei kontrolliert. Sie sind rechtzeitig zur Abnahme zu melden (Tel. 081 755 75 35).
In der Lokremise sowie auf dem ganzen Areal der Lokremise sind offenes Feuer und das Abbrennen von pyrotechnischen Effekten grundsätzlich verboten.
Ausnahmen können unter bestimmten Bedingungen und Auflagen durch den Feuerschutzbeamten (Tel. 081 755 75 35) bewilligt werden.
- Standard-Bestuhlung 260 Plätze (Reihen)
- Bankett-Bestuhlung 180 Plätze
- Konzert-Bestuhlung 280 Plätze
- halber Tag (3–5 Stunden) (CHF 100.00)
- ganzer Tag (ab 5 Stunden) (CHF 150.00)
Fussnote:siehe seperate Weisung